Ehe zur linken Hand

Die Ehe eines hohen Adligen mit einer nicht ebenbürtigen, zweiten Frau.

Ehe zur linken Hand im Lexikon

Die „Ehe zur linken Hand, auch „Ehe zur Linken“ war eine Eheform, die nicht als Bigamie galt, sondern als „nachgeordnete“ Ehe.

Der Adel lebte auch im Christentum nicht zwangsläufig monogam. Neben der standesgemäßen Ehefrau, konnten Adlige auch eine weitere Frau heiraten, meist eine „nicht ebenbürtige“ Frau. Sie war oftmals zuvor bereits die illegitime Geliebte gewesen.

Andere Bezeichnungen für die "Ehe zur Linken"

Diese Ehe hieß auch Kebsehe, weil sie mit einer „Kebse“ (Nebenfrau) eingegangen wurde. Gingen aus der Ehe Nachkommen hervor, so waren sie legitime Kinder, die allerdings zumeist von der Erbfolge ausgeschlossen waren. Historiker sprechen auch von einer „morganatischen Ehe“.