Das Jawort bezeichnet die verbale Zustimmung zu einem Vertrag, vor allem aber zu einer Ehe seitens der Braut. Das Jawort war in früheren Zeiten erforderlich, weil die Braut an den Verhandlungen um ihre Eheschließung nicht beteiligt war. Doch wenn sie in der Kirche vor Zeugen „Ja, das will ich“ sagte, galt dies als Zustimmung.
Das Jawort hatte aber auch noch eine andere Bedeutung: Es war die besondere Einwilligung der Braut zum „Vollzug“ der Ehe.
Quelle (unter anderem) dwds