Prostitution

Prostitution im Lexikon der Lust

Als Prostitution werden im allgemeinen, täglichen Sprachgebrauch verschieden sexuelle Handlungen angesehen, bei denen Sex oder vergleichbare erotische Leistungen gegen Geld oder Geldeswert verkauft oder eingetaucht werden.

Im Besonderen wird Prostitution als ein Vorgang bezeichnet, bei dem ein genau definiertes Ereignis oder eine als „Szenario“ deklarierte Ereignisfolge sexueller Art vermarktet wird. Man tauscht also „Sex gegen Geld“.

Was bezeichnet man "offiziell" als Prostitution ?

Prostitution ist, was im Gesetzbuch steht

Die Erste Sichtweise ist die „juristische Würdigung“. Das bedeutet, welche Gesetze (gleich, aus welchen Gründen) Prostitution erlauben oder verbieten.

Gesellschaftliche Beurteilung

Die Zweite ist die gesellschaftliche Sichtweise: Sie versucht zu beurteilen, welche Auswirkungen Prostitution auf die Gesellschaftsordnung einerseits und auf die Prostituierten, Freier, Bordellbesitzer und andere Beteiligte hat.

Ethische Beurteilung

Die Dritte ist die ethische Betrachtungsweise: Ist es ethisch vertretbar, Sex oder vergleichbare Dienstleistungen gegen Geld zu verkaufen oder zu kaufen?

Selbstverständlich gibt es noch andere Sicht- und Betrachtungsweisen. Doch diese drei sind diejenigen, die am meisten diskutiert werden.

Andere Formen von Leistungen - Grauzonen

Weniger beachtet wird der Handel mit sexuellen Dienstleistungen in mehr oder weniger festen Beziehungen, die Abgeltung solcher Leistungen in pauschaler Form oder gar die Proforma-Entlohnung in einem „regulären“ Arbeitsverhältnis. Hier beginnt die berühmte „Grauzone“.

Kleinster Nenner der Definitionen

Ganz generell spricht die Gesellschaftsordnung nahezu einheitlich dann von „Prostitution“, wenn sich eine Person beständig („notorisch“) oder beruflich gegen Bezahlung anbietet, an wechselnden Partnern sexuelle Dienstleistungen zu vollziehen.