Ehemakler ist ein mehr oder weniger ausschließlich juristisch verwendeter Begriff, der für einen Ehe- oder Partnervermittler steht. Die Vorgängerbezeichnung ist „Heiratsbüro“.
Der Begriff Ehemakler wurde im deutschen „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (BGB) in einem speziellen Paragraf unter der Titel der „Mäklerverträge“ geführt. Das Wort wird heute kaum noch verwendet, doch nennt man den einschlägigen Paragrafen 656 BGB heute noch den „Ehemakler-Paragrafen“.