Verlobung (die Verlobung, das Verlöbnis)

Kurz gefasst - die Definition der Verlobung im Lexikon

Die Verlobung ist eine Vereinbarung zwischen den Brautleuten, zu einem späteren Zeitpunkt zu heiraten. Die Verlobung wird formlos eingegangen - es ist also keine Verlobungsfeier nötig und es müssen keine Ringe getragen werden.

Ausführlich - die Verwendung

Eine Verlobung hatte in der Glanzzeit des Bürgertums im 19. Jahrhundert eine sehr große Bedeutung, da zu diesem Zeitpunkt zwischen dem Vater der Braut und dem zukünftigen Bräutigam die Konditionen für die Eheschließung ausgehandelt wurden. Deswegen wurden Verlobungen auch offiziell bekanntgegeben und in der Regel in großem Rahmen gefeiert. Offiziell heißen die Verlobten in machen Gegenden „Braut“ und „Bräutigam“, in anderen Gegenden wird die Bezeichnung erst am Tag der Hochzeit (vor der Eheschließung) gewählt.

Seither hat die Bedeutung der Verlobung als gesellschaftliches Ereignis deutlich nachgelassen.

Die Verlobung ist heute ein formlos abgegebenes, gegenseitiges Versprechen, einander zu heiraten.

Synonyme, Redewendungen und verwandte Begriffe

  • Einander Versprechen, sich Verloben, Verlobung feiern, Verlobungsringe, Verlobungsring.

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