Um die Hand anhalten

Entstehung des Begriffs "um die Hand anhalten"

Die Verlobung war früher wesentlich wichtiger als die Hochzeit – vor allem zu den Blütenzeiten des Bürgertums. Damit ging die Tochter in den „Besitz“ des Heiratskandidaten über. Dabei wurde auch der Ehevertrag aufgesetzt oder jedenfalls unter Zeugen abgesprochen. Der Handschlag mit dem Brautvater besiegelte den Vertrag und damit die zukünftige Ehe. Man bemühte sich also „um den Handschlag“, und daraus entstand der Begriff „um die Hand anhalten“.

Fälschlich wird oft angenommen, man „bitte um die Hand der Braut“. Diese Auffassung kam erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf.

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