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Neigungs-Heirat, Neigungsehe

Die Neigungs-Heirat (Neigungsehe) im Lexikon

Eine Neigungs-Heirat oder Neigungsehe ist eine Ehe, die aus Zuneigung zueinander geschlossen wurde. Dies mag heutzutage (2011) merkwürdig erscheinen. Der Begriff stammt aus der Blütezeit des Bürgertums, als es höchst ungewöhnlich war, dass man aus „Zuneigung“ (Liebe) heiratete. Gutbürgerliche „Töchter“ durften in jungen Jahren so gut wie niemals Neigungsheiraten eingehen, sondern wurden in Konvenieznehen gedrängt. Reine Niegungsheiraten waren auch deshalb selten, weil der Brautvater bei ihnen in der Regel keine Mitgift zahlte.

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