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Mitgift

Die Mitgift - Definition im Lexikon

Die Mitgift ist im Bürgertum das Geld, das dem Bräutigam vom Brautvater bei der Eheschließung ausgezahlt wurde. Bis zum Ende des ersten Weltkriegs und der darauf folgenden Inflation war es im Bürgertum kaum möglich, eine Tochter ohne Mitgift zu verheiraten. Durch die auf den Ersten Weltkrieg folgende Inflation (Ende 1923) gingen die Vermögen verloren, und die Mitgift in Geld aus der Mode. Im verblieben Bürgertum war es danach üblich, eine „Ausstattung“ der Braut auf Lebenszeit zur Hochzeit zur Verfügung zu stellen, die sogenannte „Aussteuer“.

Die Mitgift - genauere Daten und Fakten

Die Mitgift ist im Bürgertum des 19. und frühen 20. Jahrhunderts eine Gabe in Geld, die beim Verlöbnis zwischen dem Bräutigam und dem Brautvater oder Vormund ausgehandelt wir. Sie soll dazu dienen, den gesamten Lebensunterhalt der Ehefrau lebenslang vorzufinanzieren.

Je nach Lebensstandard betrug die Summe, die dabei gefordert und auch gezahlt wurde, Ende des 19. Jahrhunderts zwischen etwa 50.000 und 200.000 Mark – die Kaufkraft entspricht etwa 300.000 – 1.200.000 Euro, wenn man den Lebenshaltungsindex ansieht.

Das Beispiel mag zeigen, welche Kosten mit der Verheiratung von Töchtern verbunden waren, und manche Frau blieb einfach „sitzen“, weil der Vater das Geld für eine angemessene Mitgift nicht aufbrachte. In Zeitungsannoncen wurden die Töchter teils öffentlich unter genauer Benennung der Höhe der Mitgift angeboten, teils wurde die gewünschte Mitgift exakt angegeben.

In späteren Zeiten (zwischen den Weltkriegen) wurde die Mitgift durch Sachwerte ersetzt, weil die Inflation die meisten Vermögen aufgezehrt hatte. Im verbliebenen Großbürgertum schenkte man nun Immobilien, Firmenanteile, Edelmetalle und andere Sachwerte sowie eine großzügige Brutausstattung auf Lebenszeit, die hauptsächlich aus Wäsche, Hausrat und ähnlichen Gütern bestand. Im gewöhnlichen Bürgertum beschied man sich hingegen mit Hausrat und Wäsche. Nach dem Zweiten Weltkrieg und er neuerlichen Inflation wurde nach und anch die Arbeitskraft der Frau zum Ersatz für die Mitgift.

(Die Anzeige im Bild stammt aus der Zeit gegen 1905)

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