Die Konvenienzehe

Die Konvenienzehe - historische Eheform - Kurzbegriff im Lexikon

Die Konvenienzehe ist eine verbürgte historische Eheform der bürgerlichen Epoche. Sie wird auch als „standesgemäße Ehe“ verstanden

Die Konvenienzehe ausführlich im Lexikon

Zur Blütezeit des Bürgertums war die Ehe anderes als heute: Man achtete auf eine standesgemäße Ehe, wobei vor allem wichtig war, dass der Bräutigam einen guten Ruf in Bürgerkreisen genoss. Eine große Rolle spielte bei der Heirat auch die Mitgift des Brautvaters. Kam eine Ehe so zustande, so sprach man von einer Konvenienzehe.

Wurde die Ehe ohne Mitwirkung der Eltern aus Vernunftgründen geschlossen, sprach man von einer „Vernunftehe“, wurde sie allein aus Liebe geschlossen, was selten war, so sagte man „Neigungs-Heirat“ dazu. Der Begriff „Liebesheirat“ kam erst später auf.

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