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Inzest - Definitionen und Volksmeinungen

Kurz gefasst - die Definition Im Lexikon

Inzest nennt man den Geschlechtsverkehr unter Verwandten, der in vielen Ländern gesetzlich verboten ist. Für den „echte Inzest“, also den strafbaren Tatbestand, müssen die Gesetze des jeweiligen Landes, in dem der Inzest geschieht, befragt werden. Dieses Lexikon gibt darüber keine Auskunft.

Am häufigsten wird der Begriff Inzest außerhalb der Juristerei für geschlechtliche Betätigungen zwischen Eltern und Kinder oder Großeltern und Enkeln benutzt sowie für inzestiöse Beziehungen zischen blutsverwandten Kindern eines Paares, also echten Brüdern und Schwestern.

Ausführlich - die Verwendung

Rein von der sprachlichen Definition her wird aber aber als „Inzest“ nur der Geschlechtsverkehr von Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern verstanden.

Doch nicht einmal die gebräuchlichsten Konversationslexika der Vergangenheit waren sich völlig einig, was Inzucht ist. So sagt Meyers (ca. 1888):

„(Inzucht ist) der Beischlaf zwischen nahe verwandten oder verschwägerten Personen“

Der Brockhaus von damals definiert enger:

„Paarungen unter Menschen … welche in auf- oder absteigender oder in gleicher Linie miteinander verwandt sind, z. B. zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln oder zwischen Geschwistern“.

Hier noch eine andere Quelle:

„(Inzest) … ist die fleischliche Vermischung allzu naher verwandter und verschwägerter Personen, wodurch gleichsam eine Schande im Geblüt getrieben wird. Sie läuft wider das natürliche Recht, weil der Gesellschaft daraus viel Angelegenheit zuächst, die Rechte z. B. der Eltern gegen Kinder, Schaden leiden, und sonst allerhand Unordnungen entstehen; außerdem aber empört sich dagegen ein unvertilg-bares, sittlich religiöses Gefühl, das allen Völkern eingepflanzt ist, und einen tiefen religiösen Grund haben muss, wenn es auch nie gelänge, dasselbe auf bestimmte Begriffe zurückzuführen.“ (Gottfried Büchner, aus derselben Zeit).

Man kann aus derartigen Formulierungen ersehen, wie dürftig der Begriff definiert war. Eine gewisse Pikanterie liegt noch in der Tatsache, dass die Kinder untereinander oft nur Halbschwestern oder Halbbrüder waren oder sogar überhaupt nicht biologisch untereinander verwandt waren, wie zum Beispiel, eingebrachte Kinder der Stiefmutter.

Der Begriff „Inzest“ selbst wie auch „inzestiöse Beziehung“ wird umgangssprachlich deshalb für eine Fülle von Beziehungen benutzt, insbesondere auch für den Geschlechtsverkehr zwischen Cousinen und Cousins, gleichen welchen Grades und zwischen Tanten und Onkeln einerseits und Nichten und Neffen andererseits. Besonders dieser Bereich wird in der erotischen Literatur ausführlich behandelt. Vor allem die Tante tritt dort oft als die erste Geliebte eines Neffen auf.

Synonyme, Redewendungen und verwandte Begriffe

  • Blutschande, Familieninzest.

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