Hurenlohn

Kurz gefasst - die Definition Im Lexikon

Der Hurenlohn ist das Entgelt, das die Hure für ihre Dienstleistung bekommt. Dabei kommen zwei Abrechnungsmethoden zum Einsatz: Fallweise oder nach Zeit. Bei der fallweisen Abbrechung wird die Dienstleistung an sich zugrundegelegt, bei der stundenweisen Abrechnung die Anwesenheit. In der Regel werden alle „besonderen Dienstleistungen“ nach Stunden abgerechnet.

Ausführlich - die Verwendung

Der traditionelle Hurenlohn wir der Dienstleisterin vor Ausübung ihrer Tätigkeit in bar übergeben, wobei die Dienstleistung selbst oder die Anzahl der Stunden berechnet wird, die man bei der Dienstleisterin verbringen wird. In modernen Bordellen ist zumeist auch Kreditkartenzahlung möglich. Die Annahme eines Lohnes für erotische Dienstleistungen wird oft aus persönlichen oder juristischen Gründen verschleiert. Gegenüber der Öffentlichkeit wird das Wort niemals benutzt, man spricht hier eher von „Tarifen“ oder „Honoraren“. In Zeitungsanzeigen oder im Internet muss die Angabe des Hurenlohnes oft ganz und gar verschleiert werden.

Synonyme, Redewendungen und verwandte Begriffe

Synonyme: Hurensold (Grimm), Liebeslohn (volkstümlich)

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